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Unseren Mitgliedern steht eine sehr großzügige und wunderschöne Sportanlage im Herzen von Wellingsbüttel zur Verfügung. Mit einer Mitgliedschaft im Klipper THC können Sie nicht nur Tennis und Hockey spielen, sondern auch Freunde treffen oder entspannt im Sommer draußen im Grünen sitzen. Im Klipper THC ist die ganze Familie aufgehoben. Auch Ihre Kinder können hier nicht nur Sport treiben, sondern auch spielen und toben. Kurzum genießen Sie im Klipper Ihre Freizeit, mit allen, die Ihnen wichtig sind und tun Sie dabei noch etwas für Ihre Gesundheit.
Bei Fragen rund um die Mitgliedschaft wenden Sie sich gern an die Mitarbeiter der Geschäftsstelle, die Ihnen sehr gern weiter helfen. Sie erreichen sie telefonisch unter (040) 22 28 38 oder per Mail unter info@klipper.de.
Beitragsordnung aktive Mitglieder
Jahresbeitrag | Quartalsbeitrag | Aufnahmegebühr | |
6 - 18 Jahre mit Elternteil im Club*) | 390,00 € | 101,00 € | 240,00 € |
18 - 25 Jahre ohne Elternteil im Club, sofern noch in der Ausbildung | 530,00 € | 137,00 € | 330,00 € |
Erwachsenes Einzelmitglied ab 18 Jahre | 975,00 € | 253,00 € | 600,00 € |
Ehepaare | 1530,00 € | 396,00 € | 940,00 € |
Ehepaar mit Kindern, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (Familie)*) | 1710,00 € | 443,00 € | 1050,00 € |
Alleinerziehender Erwachsender (i.S. ledig, geschieden, verwitwet), mit Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres *) | 1160,00 € | 300,00 € | 710,00 € |
Beitragsordnung Fördernde / passive Mitglieder
Jahresbeitrag | Quartalsbeitrag | Aufnahmegebühr | |
Ehepaar | 380,00 € | 98,00 € | - |
Einzelmitglied | 265,00 | 69,00 € | - |
Auswärtige Mitglieder | 125,00 € | 32,00 € | - |
Anmerkungen zur Beitragsübersicht:
Beitragsordnung gem. Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung am 11. April 2017 – gültig ab 1. Januar 2017
*) bzw. bis 25 Jahre, sofern noch in der Ausbildung
Quartalsbeiträge sind nur per SEPA-Lastschriftmandat zahlbar und werden jeweils am 31.01./ 30.04./31.07/31.10 von dem vorgegebenen Konto eingezogen. Ein Versand (per Mail) der Beitragsrechnung erfolgt nur zu Beginn des Geschäftsjahres, die anderen Abbuchungen erfolgen ohne weiteren Rechnungsversand.
Zusätzlich zu den Beiträgen werden Verbandsabgaben von z.Zt. € 16,00 pro Mitglied erhoben (bei Mitgliedschaften von Familien und Alleinerziehenden beschränkt auf 4 bzw. 3 Personen). Die Verbandsabgaben werden mit dem ersten Quartalsbeitrag eingezogen. Außerdem fallen Trainings- und Nutzungsgebühren gem. der gültigen Gebührenordnung an.
Bei nicht eingelösten Lastschriftaufträgen wird eine Pauschale von € 10,00 zur Deckung der dadurch ausgelösten Bankgebühren und Verwaltungsaufwendungen belastet.
Der Jahresbeitrag richtet sich nach dem Alter bei Eintritt, sonst nach den Voraussetzungen bei Beginn des Geschäftsjahres. Bei Eintritt nach dem 30. Juni wird für das laufende Beitragsjahr nur die Hälfte eines Jahresbeitrages erhoben.
Beitragsänderungen aufgrund des Erreichens bestimmter Altersgrenzen werden mit Beginn des auf die Vollendung des jeweiligen Lebensjahres folgenden Geschäftsjahres vollzogen.
Jugendliche können aufgenommen werden, wenn gleichzeitig ein Elternteil aktives oder zumindest förderndes Mitglied ist. Dieses kann durch satzungsmäßige schriftliche Kündigung zum Ende des Geschäftsjahres austreten, in dem der Jugendliche das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Hinweis zu den Gebühren:
Die Gebühren für Hallennutzung (Tennis und Hockey), Kunstrasen, Tennis- und Hockeytraining sind in den Beiträgen nicht enthalten und sind jeweils 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig.
Hockey-Jugend-Trainingsgebühren
gestaffelt nach dem Alter der Kinder (Ermäßigung bei Geschwisterkindern)
Tennis-Jugend-Trainingsgebühren
in Abhängigkeit von der Größe der Trainingsgruppe und Häufigkeit des Trainings pro Woche
Im Winter zzgl. Hallengebühr
Änderungen vorbehalten:
Die Mitgliederversammlung hat jährlich über die Höhe der laufenden Beiträge zu bestimmen.