Jugendordnung

Jugendordnung

§ 1 Zweck und Mitgliedschaft

Die Jugend im Klipper THC ist die Gemeinschaft aller jugendlichen Mitglieder des Klipper THC, die bis zum 31.12. des Vorjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie verfolgt die bei der Hamburger Sportjugend niedergelegten Grundsätze und ist Mitglied in der Hamburger Sportjugend, der Hamburger Tennis-Jugend und der Hamburger Hockey-Jugend.
Die Jugend im Klipper THC führt und verwaltet sich selbst gemäß den nachfolgenden Bestimmungen dieser Jugendordnung unter Beachtung der Satzung, Ordnungen und Regeln des Klipper THC.

§ 2 Organe

Die Jugend im Klipper THC wird vertreten durch:

– die Jugendversammlung,

– den Jugendvorstand des Klipper THC

– den Jugendausschuss

Jugendversammlung

Die Jugendversammlung ist für alle die Jugend betreffenden Fragen im Klipper THC zuständig.

1. Die Jugendversammlung wird vom Jugendvorstand mit 14 tägiger Frist unter Bekanntgabe der Tagesordnung durch Aushang einberufen und geleitet.

2. Die Jugendversammlung tritt einmal im Jahr zusammen und muss mindestens drei Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung des Klipper THC stattfinden.

3. Jede form- und fristgerecht einberufene Jugendversammlung ist beschlussfähig.

4. In der Jugendversammlung sind die Jugendlichen im Alter von 10 -18 Jahren stimmberechtigt. Über die Versammlung ist eine vom Protokollführer zu unterzeichnende Niederschrift aufzunehmen und den Jugendlichen zuzusenden. Dies kann auch durch Veröffentlichung in der Clubzeitung oder auf der Homepage des Vereins im Internet erfolgen. Jedes jugendliche Mitglied und jedes Mitglied des Jugendausschusses hat eine Stimme. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der Anwesenden. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Abstimmungen erfolgen durch Handheben. Verlangen wenigstens 10 % der anwesenden Jugendlichen eine geheime Abstimmung, erfolgt diese durch Stimmzettel. 

Jugendvorstand

1. Der Jugendvorstand nimmt die Belange der Jugend im Klipper THC im Rahmen des vom Vorstand des Klipper THC zu genehmigenden Programms wahr. Der Jugendvorstand führt die hierzu gefassten Beschlüsse der Jugendversammlung und des Jugendausschusses durch. Der Jugendvorstand vertritt die Jugend im Klipper THC und in dessen Vorstand, beim Hamburger Tennis-Verband, dem Hamburger Hockey-Verband und der Hamburger Sport-Jugend.

2. In dringenden und wichtigen Fällen kann der Jugendvorstand, sofern der Jugendausschuss nicht kurzfristig zusammengerufen werden kann, vorläufige Regelungen treffen, die bei der nächsten Sitzung des Jugendausschusses zur Genehmigung vorgelegt werden müssen.

3. Der Jugendvorstand wird auf der Jugendversammlung mit einfacher Mehrheit für zwei Jahre gewählt. Die Wahl bedarf der Bestätigung der Mitgliederversammlung des Klipper THC. Bestätigt diese die Wahl nicht, wird der Jugendvorstand durch die Mitgliederversammlung des Klipper THC gewählt. Der Jugendvorstand -bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Als Jugendvorstand ist jedes Vereinsmitglied nach Vollendung des 18. Lebensjahres wähl- bar. Der Jugendvorstand gehört dem Vorstand des Klipper THC an.

Jugendausschuss

Der Jugendausschuss setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

– dem Jugendvorstand
– bis zu vier Beisitzern

Die Mitglieder des Jugendausschusses werden von der Jugendversammlung für zwei Jahre gewählt. Es ist jedes Vereinsmitglied wählbar. Der Jugendausschuss unterstützt den Jugendvorstand in allen Belangen der Jugend im Klipper THC.

§ 3 Finanzbestimmungen

Die im Haushaltsplan des Klipper THC für die Jugendarbeit im Klipper THC ausgewiesenen Mittel werden von dem Jugendvorstand und dem Jugendausschuss gemäß den Bestimmungen der Satzung des Klipper THC verwandt.

Die Verwahrung und die Verbuchung der Mittel sind dem Finanzvorstand des Klipper THC über- tragen. Der Jugendvorstand wird der Jugendversammlung einen Nachweis über die Verwendung der Mittel vorlegen.

§ 5 Kinder- und Jugendschutz

Der Klipper THC e.V. verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist.

§ 5 Schlussbestimmungen

Die Jugendordnung ist von der Mitgliederversammlung des Klipper THC und der Jugendversammlung zu beschließen. Sie kann nur durch einen Beschluss der Jugendversammlung mit Zweidrittelmehrheit geändert werden.

Die Jugendordnung sowie der Beschluss zu ihrer Änderung werden mit dem Zeitpunkt der Bestätigung durch die ordentliche Mitgliederversammlung des Klipper THC wirksam. 

Hamburg, der 20. April 2023

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