Die angepasste Eindämmungsverordnung vom Hamburger Senat mit Gültigkeit vom 15. Februar 2021 bis 07. März 2021 ist veröffentlicht worden.
Es gilt weiterhin ein genereller Appell an uns alle: Die persönlichen Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und geeignete Hygienemaßnahmen einzuhalten.
Auch dieses Mal hat es keine Änderungen zum Sport gegeben.
Nach wie vor gilt:
Sport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des gemeinsamen Haushalts ist zulässig.
Somit gilt weiterhin für den Klipper, dass die Hallen (Hockey-, Tennis- und Traglufthalle) geschlossen bleiben müssen, sowie die Tennis-Außenplätze witterungsbedingt geschlossen werden mussten.
– Die Hockeyplätze bleiben bis auf weiteres fürs Bälle schlagen oder Technik-Übungen, also spielen ohne Zweikampf oder Körperkontakt, geöffnet. Die beiden großen Kunstrasenplätze sind geviertelt und der kleine Kunstrasen halbiert. Somit stehen 10 Spielflächen zur Verfügung. Diese können von Montag – Sonntag in der Zeit von 09:00 – 18:00 Uhr genutzt werden. Das Flutlicht wird am Abend zentral von Club-Verantwortlichen an- und ausgeschaltet. Für die Hockey-Plätze gibt es keine Buchungsmöglichkeit. Sollten alle Plätze belegt sein und weitere Mitglieder sich zum Spielen einfinden, mögen die aktuellen Nutzer der Plätze bitte spätestens nach einer halben Stunde ihren Platz freiwillig frei machen.
Ausnahme: Die Ausnahmegenehmigung für die Leistungsmannschaften (1. und 2. Bundesliga) der olympischen Sportart Hockey, Sondertraining stattfinden zu lassen, gilt weiterhin.
Zu diesem Zweck kann das Flutlicht und das Licht in der Hockeyhalle auch nach 18 Uhr eingeschaltet sein.
Kontaktdatenerhebung zur Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten:
Im Rahmen der Eindämmungsverordnung sind die geöffneten Sportanlagen verpflichtet, die Kontaktdaten (Name, Wohnanschrift und Telefonnummer) aller Anwesenden mit Angabe des Datums und der Uhrzeit zu dokumentieren. Diese Aufzeichnungen sind vier Wochen aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Anordnung vorzulegen, damit etwaige Infektionsketten nachvollzogen werden können. Die Verwendung der Kontaktdaten zu anderen Zwecken sowie deren Weitergabe an unbefugte Dritte sind untersagt.
Aus diesem Grund ist bei Beabsichtigung der Nutzung der Klipper-Anlage entweder eine E-Mail mit den beschriebenen Kontaktdaten an info@klipper.de zu senden oder nutzen Sie bitte die ab sofort ausliegenden Kontaktformulare vor dem Clubhaus. Diese bitte entsprechend ausgefüllt in den Briefkasten der Geschäftsstelle einwerfen.
Die Öffnung der Hockeyplätze gilt nach wie vor bis auf Weiteres. Bitte haltet euch unbedingt an die oben aufgeführten Regelungen, vor allem auf die zur Zeit zulässige Personenzahl bei Ausübung von Sport (allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des gemeinsamen Haushalts), andernfalls muss von der Öffnung der Plätze leider wieder Abstand genommen werden.
Beim Betreten der Klipper-Anlage haben weiterhin die allgemein bekannten Hygienevorschriften sowie das Klipper-Schutzkonzept Bestand.
Das Sporttreiben auf der Klipper-Anlage findet auf EIGENE VERANTWORTUNG statt, d.h. bei Verstößen und behördlichen Kontrollen tragen die Sporttreibenden persönlich die Verantwortung!
Wir bitten dringend um die Einhaltung aller Vorschriften in Eigenverantwortung, da unsere Trainer und Mitarbeiter in Kurzarbeit keine Aufseher-Tätigkeiten übernehmen können und sollen. Das Hausrecht wird durch die Eigenverantwortung nicht eingeschränkt. Wir sind optimistisch, dass nach wie vor niemand aus dem Verein kontrollieren und eingreifen muss.
Wir freuen uns, dass unter den nach wie vor verschärften Einschränkungen weiterhin in Eigenverantwortung aktiv Sport auf unserer Anlage betrieben werden kann.