Am 08.01.2021 tritt die angepasste Eindämmungsverordnung vom Hamburger Senat mit Gültigkeit bis 31. Januar 2021 in Kraft.

Es gilt ein genereller Appell an uns alle: Die persönlichen Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und geeignete Hygienemaßnahmen einzuhalten.

Auch dieses Mal hat es keine Änderungen zum Sport gegeben.

Nach wie vor gilt:

Sport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des gemeinsamen Haushalts ist zulässig.

Somit gilt weiterhin für den Klipper, dass die Hallen (Hockey-, Tennis- und Traglufthalle) geschlossen bleiben müssen, sowie die Tennis-Außenplätze witterungsbedingt geschlossen werden mussten.

– Die Hockeyplätze bleiben bis auf weiteres fürs Bälle schlagen oder Technik-Übungen, also spielen ohne Zweikampf oder Körperkontakt, geöffnet. Die beiden großen Kunstrasenplätze sind geviertelt und der kleine Kunstrasen halbiert. Somit stehen 10 Spielflächen zur Verfügung. Diese können von Montag – Sonntag in der Zeit von 09:00 – 18:00 Uhr genutzt werden. Das Flutlicht wird am Abend zentral von Club-Verantwortlichen an- und ausgeschaltet. Für die Hockey-Plätze gibt es keine Buchungsmöglichkeit. Sollten alle Plätze belegt sein und weitere Mitglieder sich zum Spielen einfinden, mögen die aktuellen Nutzer der Plätze bitte spätestens nach einer halben Stunde ihren Platz freiwillig frei machen.

Ausnahme: Die Leistungsmannschaften (1. und 2. Bundesliga) der olympischen Sportart Hockey, haben im Rahmen dieser Verordnung eine Ausnahmegenehmigung erhalten, Sondertraining stattfinden zu lassen.
Dies wird von unseren 1. Leistungsmannschaften im Rahmen von individuellem Athletiktraining ab sofort durchgeführt. Zu diesem Zweck kann das Flutlicht und das Licht in der Hockeyhalle auch nach 18 Uhr eingeschaltet sein.

Die Öffnung der Hockeyplätze gilt nach wie vor bis auf Weiteres. Bitte haltet euch unbedingt an die oben aufgeführten Regelungen, vor allem auf die zur Zeit zulässige Personenzahl bei Ausübung von Sport (allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des gemeinsamen Haushalts), andernfalls muss von der Öffnung der Plätze leider wieder Abstand genommen werden.

Beim Betreten der Klipper-Anlage haben weiterhin die allgemein bekannten Hygienevorschriften sowie das Klipper-Schutzkonzept Bestand.

Das Sporttreiben auf der Klipper-Anlage findet auf EIGENE VERANTWORTUNG statt, d.h. bei Verstößen und behördlichen Kontrollen tragen die Sporttreibenden persönlich die Verantwortung!

Wir bitten dringend um die Einhaltung aller Vorschriften in Eigenverantwortung, da unsere Trainer und Mitarbeiter in Kurzarbeit keine Aufseher-Tätigkeiten übernehmen können und sollen. Das Hausrecht wird durch die Eigenverantwortung nicht eingeschränkt. Wir sind optimistisch, dass nach wie vor niemand aus dem Verein kontrollieren und eingreifen muss.

Wir freuen uns, dass unter den noch mal verschärfteren Einschränkungen weiterhin in Eigenverantwortung aktiv Sport auf unserer Anlage betrieben werden kann.

Wir wünschen Ihnen trotz der erneuten Einschränkungen einen guten Start ins neue Jahr und bleiben Sie bitte gesund und munter.

Mit sportlichen Grüßen

Der Vorstand

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