Am 16.12.2020 tritt die angepasste Eindämmungsverordnung vom Hamburger Senat mit Gültigkeit bis 10. Januar 2021 in Kraft.

Es hat hier dieses Mal glücklicherweise keine Änderungen zum Sport gegeben.

Nach wie vor gilt:

Sport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des gemeinsamen Haushalts ist zulässig.

Somit gilt weiterhin für den Klipper, dass die Hallen (Hockey-, Tennis- und Traglufthalle) geschlossen bleiben müssen, ABER:

– Die Tennis-Außenplätze bleiben weiterhin so lange geöffnet, wie es die Witterung zulässt (mit Einsetzen des Frostes müssen die Plätze geschlossen werden, um schwere Schäden zu vermeiden). Die Platzsperrungen entnehmen Sie bitte dem Tennis-Buchungssystem.

– Die Hockeyplätze ebenfalls bis auf Weiteres fürs Bälle schlagen oder Technik-Übungen, also spielen ohne Zweikampf oder Körperkontakt, geöffnet sind. Die beiden großen Kunstrasenplätze sind geviertelt und der kleine Kunstrasen halbiert. Somit stehen 10 Spielflächen zur Verfügung. Diese können von Montag – Sonntag in der Zeit von 09:00 – 18:00 Uhr genutzt werden. Das Flutlicht wird am Abend zentral von Club-Verantwortlichen ein- und ausgeschaltet. Für die Hockey-Plätze gibt es keine Buchungsmöglichkeit. Sollten alle Plätze belegt sein und weitere Mitglieder sich zum Spielen einfinden, mögen die aktiven Nutzer der Plätze bitte spätestens nach einer halben Stunde ihren Platz freiwillig frei machen.

Die Öffnung der Hockeyplätze gilt nach wie vor bis auf Weiteres. Bitte haltet euch an die oben aufgeführten Regelungen, vor allem auf die zur Zeit zulässige Personenzahl bei Ausübung von Sport (allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des gemeinsamen Haushalts), andernfalls muss von der Öffnung der Plätze leider wieder Abstand genommen werden.

Beim Betreten der Klipper-Anlage haben weiterhin die allgemein bekannten Hygienevorschriften sowie das Klipper-Schutzkonzept Bestand.

Das Sporttreiben auf der Klipper-Anlage findet auf EIGENE VERANTWORTUNG statt, d.h. bei Verstößen und behördlichen Kontrollen tragen die Sporttreibenden persönlich die Verantwortung!

Wir bitten dringend um die Einhaltung aller Vorschriften in Eigenverantwortung, da unsere Trainer und Mitarbeiter in Kurzarbeit keine Aufseher Tätigkeiten übernehmen können und sollen. Das Hausrecht wird durch die Eigenverantwortung nicht eingeschränkt. Wir sind optimistisch, dass niemand aus dem Verein kontrollieren und eingreifen muss.

Wir freuen uns, dass unter den bestehenden Einschränkungen weiterhin in Eigenverantwortung aktiv Sport auf unserer Anlage betrieben werden kann.

Bitte berücksichtigen Sie für Ihre Planung, dass der Klipper-Shop ab Mittwoch, dem 16.12.2020 bis vorerst zum 10.01.2021 schließen muss.

Wir wünschen Ihnen trotz der erneuten Einschränkungen eine weiterhin schöne Adventszeit und bleiben Sie bitte gesund und munter.

Mit sportlichen Grüßen

Der Vorstand

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