Am 16. November hat der Hamburger Senat beschlossen, ab morgen, den 20. November 2021, eine 2G-Regelung für den Sport in geschlossenen Räumen und der Gastronomie zu erlassen. Die finale Fassung der ab Samstag geltenden Eindämmungsverordnung liegt noch nicht vor, die Ämter haben sich bemüht, einige Fragen bereits vorab zu klären (unter Vorbehalt, wird eventuell kommende Woche noch angepasst)!

Kontrolle Geimpft-, Genesenen-Nachweise

– Der Zugang bei 2G-Angeboten darf ausschließlich für Geimpfte, Genesene oder Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Alter: 17 Jahre) erfolgen. Der Veranstalter/ Anbieter etc. hat durch eine wirksame Zugangskontrolle zu gewährleisten, dass die Vorgaben hinsichtlich der entsprechenden Nachweise eingehalten werden. Die entsprechenden Nachweise sind vor Betreten der Sportanlage in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen.

Das bedeutet für den Klipper, dass die Zugänge zur Gastronomie und zu den Hallen ab morgen kontrolliert werden. Bitte haben Sie die entsprechenden 2G-Nachweise für die Kontrollen jederzeit dabei.

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18.Lebensjahr

– Ein Testnachweis ist für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nicht erforderlich, da davon auszugehen ist, dass diese Personengruppe regelhaft in der Schule getestet werden. Schülerinnen und Schüler ab dem vollendeten 18. Lebensjahr müssen die Vorgaben für 2G (Geimpft oder Genesen) erfüllen. Im Zweifel muss das Alter mit einem amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden.

Wir bitten weiterhin darum, auf das Zuschauen in den Hallen zu verzichten . Wo Abstände außerhalb des Spielfeldes nicht eingehalten werden können, ist das Tragen von Masken obligatorisch.

Lasst uns bitte alle sicherstellen, dass der Trainings-/ Spielbetrieb der Kinder und Jugendlichen in diesen Winter durchgeführt werden kann.

Sobald die neue Eindämmungsverordnung final vorliegt, werden wir unser Schutz-/ Hygienekonzept dementsprechend aktualisieren.

Mit sportlichen Grüßen

Ihre Klipper Geschäftsstelle

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