Liebe Mitglieder,
der Hamburger Senat hat angesichts steigender Corona-Zahlen beschlossen, die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie weiter zu verschärfen. Ab Samstag, den 04.12.2021 tritt die neue Eindämmungsverordnung in Hamburg in Kraft.
Danach gilt für den Indoorsport die 2G-Regelung auch für 16- und 17-jährige. D.h. diese Personen dürfen nur an Indoor-Sportangeboten teilnehmen, wenn sie geimpft oder genesen sind oder sich aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus impfen lassen können. Im letztgenannten Fall sind ein entsprechendes ärztliches Attest und ein negativer Coronavirus-Testnachweis (Antigen-Schnelltest 24 Stunden/ PCR-Test 48 Stunden) vorzulegen.
Generell gilt in allen Innenräumen, auch unter 2G-Bedingungen, eine verbindliche Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske für alle Anwesenden ab 6 Jahren. Die Maskenpflicht gilt nicht, wenn es nicht möglich ist, eine Maske zu tragen, z. B. beim Essen oder Trinken in der Gastronomie oder bei der Sportausübung bzw. coachen. Unsere Mitarbeiter/Trainer/Kontrollpersonal müssen dies nun noch strikter kontrollieren. Wir sind dazu verpflichtet, jeden der keine Maske trägt, den Innenräumen zu verweisen! Bitte achten Sie also mit darauf, dass Ihre Kinder immer eine Maske mit zum Sport im Klipper nehmen.
Kontrolle Geimpft-, Genesenen-Nachweise
1. Der Zugang bei 2G-Angeboten darf ausschließlich für Geimpfte, Genesene oder Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (Alter: 15 Jahre) erfolgen. Die entsprechenden Nachweise sind vor Betreten der Indoor-Sportanlage in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen.
Die Zugänge zur Gastronomie und zu den Hallen werden kontrolliert. Bitte haben Sie die entsprechenden 2G-Nachweise für die Kontrollen jederzeit dabei.
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16.Lebensjahr
2. Ein Testnachweis ist für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (Alter: 15 Jahre) nicht erforderlich, da davon auszugehen ist, dass diese Personengruppe regelhaft in der Schule getestet werden. Schülerinnen und Schüler ab dem vollendeten 16. Lebensjahr müssen die Vorgaben für 2G (Geimpft oder Genesen) erfüllen. Im Zweifel muss das Alter mit einem amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden.
Wir bitten weiterhin darum, auf das Zuschauen in den Hallen beim Training zu verzichten.
Wir danken allen Beteiligten für die Unterstützung und Verständnis.
Mit sportlichen Grüßen
Ihre Klipper Geschäftsstelle