Liebe Mitglieder,

die Hamburgische Bürgerschaft hat mit Beschluss vom 30. März Hamburg zum Corona-Hotspot erklärt.

Damit gelten ab dem 02. April folgende Maßnahmen für den Sport in Hamburg:

  • FFP2-Maskenpflicht im Indoorbereich (z.B. Wege, Umkleiden, Toiletten etc.), aber nicht bei der Sportausübung
  • FFP2-Maskenpflicht auch bei Vereins-Veranstaltungen in Innenräumen
  • Zugangsvoraussetzungen unter den 3G-Regeln entfallen für den Indoorsport. D.h. es muss kein Test und kein Genesenen- und Impfstatus mehr kontrolliert werden.
  • In der Gastronomie kann die FFP2-Maske am festen Steh- bzw. Sitzplatz abgenommen werden.

Mit sportlichen Grüßen

Ihre Klipper Geschäftsstelle

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