Liebe Mitglieder,
die Hamburgische Bürgerschaft hat mit Beschluss vom 30. März Hamburg zum Corona-Hotspot erklärt.
Damit gelten ab dem 02. April folgende Maßnahmen für den Sport in Hamburg:
- FFP2-Maskenpflicht im Indoorbereich (z.B. Wege, Umkleiden, Toiletten etc.), aber nicht bei der Sportausübung
- FFP2-Maskenpflicht auch bei Vereins-Veranstaltungen in Innenräumen
- Zugangsvoraussetzungen unter den 3G-Regeln entfallen für den Indoorsport. D.h. es muss kein Test und kein Genesenen- und Impfstatus mehr kontrolliert werden.
- In der Gastronomie kann die FFP2-Maske am festen Steh- bzw. Sitzplatz abgenommen werden.
Mit sportlichen Grüßen
Ihre Klipper Geschäftsstelle