Am Montag, den 23.08.2021 hat der Hamburger Senat die Corona Ordnung an einigen Stellen angepasst. Diese gilt bis zum 31.08.2021.

Für den Klipper von wichtigster Bedeutung sind die Änderungen für den Hallen-Sport:

Sport in geschlossenen Räumen ist nur nach Vorlage eines negativen Coronavirus-Testnachweises nach § 10h der aktuell gültigen Eindämmungsverordnung zulässig.

Ausgenommen sind:

a) vollständig Geimpfte und Genesene.
b) Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres.
c) Schülerinnen und Schüler, die eine Schulform nach dem Hamburgischen Schulgesetzes vom 16. April 1997 (Dritter Teil, Zweiter Abschnitt) oder eine entsprechende Schulform der anderen Länder besuchen.

– Anleitungspersonen (TrainerInnen, ÜbungsleiterInnen, etc.), die tägliche Angebote anbieten, müssen nur zwei Testnachweise je Woche an zwei nicht aufeinanderfolgenden Werktagen erbringen.

– Schnelltests haben nur noch eine Gültigkeit von 24 Stunden, PCR-Tests von 48 Stunden.

Das bedeutet: Kinder unter 7 und SchülerInnen (s.o.) sind von zusätzlichen Tests befreit!

Schutzkonzept – Verhaltensregeln in Zeiten von Corona Stand 23.08.2021
Verhaltensregeln zum Hockeybetrieb Klipper THC Stand 01.07.2021
Verhaltensregeln – Hygienekonzept Gastronomie in Zeiten von Corona Stand 01.07.2021

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